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Amateurfunk Lizenzklassen

In Österreich gibt es drei beantragbare Lizenzklassen, wobei nur eine CEPT-Klassenlizenz
automatisch zum Betrieb im CEPT-Ausland berechtigt.
Die Lizenzklassen sind dabei untereinander upgradefähig, d.h. von Klasse 3 auf Klasse 4 auf
Klasse 1 ist jeweils nur mehr eine Prüfung in dem zum Upgrade notwendigen Prüfungsfach abzulegen.
Klasse 1 CEPT Alle Betriebsarten dürfen auf allen Amateurfunkbänder
lt. IARU Bandplan gearbeitet werden. Auch können alle
Leistungsklassen
beantragt werden (Klasse D nur für Klubstationen).
Verbindungen auf UKW bis mehrere 100 km im FM Betrieb (via Relais), im SSB Betrieb auch
europaweit möglich. Mit höherem technischen Aufwand auch interkontinental Verbindungen via
Satellitenfunk möglich, auf Kurzwelle je nach herrschenden Ausbreitungsbedingungen Weltverkehr
möglich.
Der Amateurfunkbetrieb in
CEPT Ländern ist ohne vorheriges
Ansuchen möglich, wobei spezielle nationale Regelungen des Landes zu beachten sind.
Die
Amateurfunk Prüfung
für diese Lizenzklasse beinhaltet "Rechtliche Bestimmungen", "Technische Grundlagen", "Betrieb und
Fertigkeiten" im vollen Umfang.
Der Inhaber einer Amateurfunk Lizenzklasse 1 ist berechtigt Sender selbst zu bauen und zu
modifizieren.
Das Ablegen einer Prüfung in der Fertigkeiten des Morsens als Zugangsvoraussetzung zur
Kurzwelle ist in Österreich nicht mehr erforderlich, kann aber auf Wunsch trotzdem gemacht werden.
Klasse 4 CEPT-Novice
Diese auch als Einsteigerlizenz bezeichnete Lizenzklasse berechtigt zum Betrieb auf den
Bändern 160m, 80m, 15m, 10m, 2m und 70cm in allen Betriebsarten. Die maximale Ausgangsleistung
beträgt hierbei für die einzig beantragbare
Leistungsklasse A 100
Watt.
Der Amateurfunkbetrieb ist in
CEPT Ländern, die diese
Lizenzklasse bereits in ihrem nationalen Recht berücksichtigt haben, ohne vorheriges Ansuchen
möglich, wobei spezielle nationale Regelungen dieses Landes zu beachten sind.
Es dürfen jedoch keine Sender selbst gebaut oder modifiziert werden.
Die
Amateurfunk Prüfung
für diese Lizenzklasse beinhaltet "Rechtliche Bestimmungen" und "Betrieb und Fertigkeiten" im
vollen Umfang, der Bereich "Technische Grundlagen" wird in vereinfachter Form geprüft.
Ein "Upgrade" von Klasse 3 auf Klasse 4 kann mittels Prüfung in dem Bereich "Betrieb und
Fertigkeiten" nachträglich gemacht werden. Für das Upgrade von Klasse 4 auf Klasse 1 ist eine
Prüfung im Bereich "Technische Grundlagen" erfolgreich abzulegen.
Klasse 3
Diese rein
nationale Lizenzklasse berechtigt zum Betrieb auf dem 70cm
(430 - 440MHz) und 2m (144 - 146MHz) Amateurfunkband in allen Betriebsarten. Die maximale
Ausgangsleistung beträgt hierbei für die einzig beantragbare
Leistungsklasse A 100
Watt.
Eine Bewilligung für den Erricht und Betrieb, auch einer mobilen oder portablen
Amateurfunkstelle, wird auf Antrag für das gesamte Bundesgebiet erteilt, der Betrieb im Ausland ist
mit dieser Lizenzklasse jedoch in der Regel nicht gestattet. Ebenso dürfen auch keine Sender selbst
gebaut oder modifiziert werden.
Die
Amateurfunk Prüfung
für Klasse 3 beinhaltet "Rechtliche Bestimmungen" im vollen Umfang, "Technische Grundlagen" und
"Betrieb und Fertigkeiten" werden in vereinfachter Form geprüft.
Klasse 3 ist durch die vereinfachte Prüfung empfehlenswert für Einsteiger und alljene, die
nur in Österreich Amateurfunkbetrieb machen wollen.
Ein "Upgrade" auf Klasse 1 kann mittels Prüfung in den Gebieten "Technische Grundlagen" und
"Betrieb und Fertigkeiten" nachträglich gemacht werden.
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