Prüfungstermine
Prüfungstermine bitte an
newcomer@oevsv.at melden!
Die Amateurfunkprüfung findet vor einer Prüfungskommission der örtlich zuständigen
Fernmeldebehörde statt:
Fernmeldebüros
Fernmeldebüro für Wien,
Niederösterreich und Burgenland
Höchstädtplatz 3
A-1200 WIEN
Tel.: 01/33181-112
Fax: 01/3342761
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Fernmeldebüro für Oberösterreich
und Salzburg
Freinbergstraße 22
A-4020 LINZ
Tel.: 0732/7485-0
Fax: 0732/7485-19
|
Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten
Marburgerkai 43-45
A-8011 GRAZ
Tel.: 0316/8079101
Fax: 0316/8079199 |
Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg
Valliergasse 60
A-6020 INNSBRUCK
Tel.: 0512/2200
Fax: 0512/294918 |
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist ein entsprechender Antrag einzureichen, der im Zug
unserer Kurse mit Ihnen gemeinsam ausgefüllt, und an die Fernmeldebehörde weitergegeben wird. Im
Falle eines Selbststudiums finden Sie den Antrag und weitere Informationen auf der Seite des
Bundesministeriums unter Telekommunikation -
Funk - Funkdienste - Amateurfunkdienst.
Nachfolgend veröffentlichen wir die uns bekannten Prüfungstermine. Trotz sorgfältiger Prüfung
können wir für die Richtigkeit der Termine keine Gewähr übernehmen. Außerdem kann es vorkommen,
dass für einen Termin nicht genug Prüfungsanwärter angemeldet sind und der Termin daher entfällt.
Andererseits können, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, auch zusätzliche Termine mit der
Fernmeldebehörde vereinbart werden.
Prüfungen finden je Fernmeldebüro ca. ein bis zwei Mal jährlich bzw. je nach Anforderungen
(Interessenten) statt.
Derzeit sind uns folgende Termine bekannt:
OE1, OE3, OE4
Termine 2009
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Anmerkungen |
| 4. und/oder 5.Mai |
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| 22. und/oder 23.Juni |
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| 5. und/oder 6.Oktober |
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| 23. und/oder 24.November |
|
"
und/oder" bedeutet: je nach zeitlicher Verfügbarkeit der Prüfer und Anzahl der
Anmeldungen.
Grundsätzlich sollte jeweils am Montag begonnen werden.
Zeiten: 08.30h, 09.30h, etc. bis 11.30h
Wenn weitere Anmeldungen vorliegen, werden dieses für den Dienstag eingeteilt.
Ausnahme: Wenn aus dringenden, dienstlichen Gründen der Montag nicht möglich ist, soll
auf den Dienstag ausgewichen werden.
Damit stehen vier Termine mti bis zu 8 Prüfungstagen zur Verfügung.
Die Anmeldung muss
spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin mit diesem
Anmeldeformular
im Fernmeldbüro einlangen! Die Reihung erfolgt nach dem Datum des Einlangens. In
begründeten Einzelfällen kann eine später einlangende Anmeldung zu einem konkreten Termin
akzeptiert werden, es besteht aber kein Rechtsanspruch - speziell dann, wenn bereits alle Termine
besetzt sind.
In so einem Ausnahmefall sollte dem Antrag beigefügt werden:
-) Eine Begründung, warum eine rechtzeitige Anmeldung nicht möglich war
-) Eine Einverständiserklärung, dass auf eine schriftliche Benachrichtigung bzw. Einladung
zum Prüfungstermin verzichtet wird und man sich mit einer telefonischen Verständigung (Tel.Nr.
nicht vergessen!) einverstanden erklärt. Die Gefahr eines Nichteinlangens (z.b. an Telefon nicht
ereichbar, Termin falsch verstanden etc.) trägt der Kandidat bzw. die Kandidatin.
Bei der Anmeldung kann ein Wunschtermin aus obiger Termintabelle angeben werden, es besteht
allerdings kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin.
Es empfiehlt sich, dass der Prüfungswerber auch gleich einen ausgefüllten Antrag auf
Anstellung der Lizenz mitbringen - damit reduziert sich der "Wirbel" nach nach der erfolgreichen
Prüfung. Download
HIER
.
Sondertermine vor Ort:
Bei einer größeren Anzahl von Prüfungswerbern (zumindest 8 verbindlich
angemeldete Prüflinge) wird es möglich sein, die Prüfung auch vor Ort abzulegen. Da die
Prüfungskommission dazu ja anreisen muss, ist dazu erforderlich:
Mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin:
• Die „Anmeldung einer Amateurfunkprüfung“ - downloade
HIER
- mit Angabe des/r gewünschten Termins/e.
• Für jeden Prüfungswerber einen „Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses“
(vollständig und richtig ausgefüllt und leserlich!).
Mindestens 1 Woche vor dem fixierten Termin:
• Übermittlung einer Liste der Prüfungswerber - downloade
HIER
,
• Übermittlung einer Kopie des Einzahlungsbelegs der Prüfungsgebühren
Sollte es bei der Einzahlung Schwierigkeiten oder Unklarheiten geben, wird das
Fernmeldebüro eine Sicherheitsleistung unmittelbar vor der Prüfung einheben, die nach Klärung
retourniert wird.
Wir ersuchen die Veranstalter, sich mit dem Fernmeldebüro ins Einvernehmen zu
setzen, damit diese Prüfungen mit dem geringstmöglichen Aufwand und reibungslos (auch im Interesse
der Prüfungswerber) stattfinden können.
Versuch: Prüfung und Ergänzungsprüfung am selben Tag:
Das Fernmeldebüro für Wien, NÖ und Bgld. hat einem Versuch zugestimmt, bei dem es
möglich ist, zu einer Prüfung (z.B.: Kat. 3) und zu einer Ergänzungsprüfung (Upgrade auf Kat. 1) am
selben Tag anzutreten.
Es werden zwei ausgefüllte Antragsformulare benötigt, wobei bei beiden der Hinweis auf das
andere Formular enthalten sein sollte.
An Prüfungsgebühren werden fällig: Prüfungsgebühr + 2x Eingabegebühr für den Grundantrag;
Erg.-Prüfgebühr + 2x Eingabegebühr für die "Aufstockerprüfung".
Um Missverständnissen vorzubeugen: Diese Möglichkeit besteht nur bei Prüfungen im
Fernmeldebüro für Wien, NÖ und Bgld. und gilt als Versuch! Sollten sich bei der Abwicklung dieser
Prüfungen Probleme ergeben, kann das Fernmeldebüro diesen Versuch jederzeit abbrechen!
Wir danken dem Fernmeldebüro für dieses Entgegenkommen und sollten
sicherstellen, dass die Anträge korrekt ausgefüllt sind. Wir ersuchen daher die Ausbildungsleiter
noch einmal, darauf zu achten und ggf. mit mir (OE3GSU) Kontakt aufzunehmen.
Auch bei eventuellen Problemen ersuche ich, zuerst mit mir Kontakt aufzunehmen. Ich werde
mich bemühen, diese so rasch wie möglich auszuräumen.
Landesleiter OE3, Ing.Gerhard Scholz, OE3GSU.
oe3gsu@oevsv.at
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