GESCHÄFTSORDNUNG
des Oberösterreichischen Amateurfunkverbandes OAFV
ZVR-Nr. 663315738
1. Allgemeines
Die Geschäftsordnung ist eine ergänzende Anweisung zu den geltenden Statuten des
Lan-desverbandes. Sie soll die Abwicklung der Geschäfte des Verbandes erleichtern und die
Aufgabenbereiche der einzelnen Funktionäre festlegen.
Die Geschäftsordnung muss jeweils den Beschlüssen der jährlich stattfindenden
Hauptver-sammlung angepasst werden. Beschlossene Anträge der Hauptversammlung ziehen auto-matisch
Änderungen und Ergänzungen in der Geschäftsordnung nach sich.
2. Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr statt.
Die Einladungen zu den Sitzungen werden vom Landesleiter spätestens 2 Wochen vor dem
Sitzungstermin in schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder und Beiräte ausgeschickt. Die
Einladungen enthalten Angaben über Ort, Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnungs-punkte.
Der Vorstand behandelt alle Fragen die nicht einer besonderen Regelung durch die
Landes-hauptversammlung vorbehalten sind. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, welches
folgende Punkte enthalten muss:
a) Ort, Tag und Stunde des Beginns und der Beendigung der Sitzung.
b) Die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder und Beiräte bzw. deren Vertreter.
c) Die Genehmigung, Abänderung oder Nichtgenehmigung des Protokolls der letzten Sit-zung.
d) Die Besprechungsergebnisse der Tagesordnungspunkte.
e) Alle dazu in der Sitzung gestellten Anträge und das Ergebnis der Beschlussfassung
dar-über.
Alle Vorstandsmitglieder und Beiräte erhalten innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung das
Protokoll. Einwendungen können bis zur nächsten Landesverbands-Vorstandssitzung beim Landesleiter
vorgebracht werden. Erfolgen keine Einwendungen, gilt das Protokoll als genehmigt. Der Inhalt des
Protokolls kann dann in den einzelnen Ortsgruppen auch den Mit-gliedern zur Kenntnis gebracht
werden.
2.1. Ist der Leiter einer Ortsgruppe an der Teilnahme einer Vorstandssitzung verhindert, soll
der Stellvertreter entsendet werden, oder ein vom Ortsgruppenleiter Beauftragter.
3. Clubabgaben
Diese werden vom Vorstand entsprechend den finanziellen Möglichkeiten des Landesver-bandes
beschlossen.
4. Mitglieder
4.1. Neumitglieder, die nach dem 30. September des laufenden Jahres aufgenommen werden, sind
für den Rest des Jahres beitragsfrei.
4.2. Die vom Mitgliedswerber ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung wird
persönlich oder durch den Leiter der Ortsgruppe sofort dem Landesverband zugestellt. Der Neuzugang
wird von einem Verantwortlichen des Landesverbandes in die zentrale Datenbank des DV eingetragen
und ist somit die Grundlage für QSP-Versand und QSL-Vermittlung.
Vom Landesverband erhält das Neumitglied ein Bestätigungsschreiben mit seiner Mitglieds- bzw.
SWL-Nummer und als Clubgabe Anstecknadel, ÖVSV Aufkleber, letzte QSP.
Die Beurkundung durch den Landesverbands-Vorstand wird im Nachhinein vorgenommen. Sollte ein
Nichtaufnahmegrund vorliegen, so wird der Mitgliedswerber davon schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Die LV-QSL-Vermittlung wird umgehend vom Neuzugang und dessen Rufzeichen oder
Mit-gliedsnummer = SWL-Nummer informiert, um auch SWL-Karten vermitteln zu können.
Die QSL-Zustellung erfolgt noch 2 Jahre nach Austritt eines Mitgliedes. Die Daten bleiben
noch weiter in der EDV. Bei Verstorbenen werden die Daten wegen der Neuvergabe der Rufzeichen durch
das Fernmeldebüro nach 2 Jahren gelöscht.
4.3. Für langjährige Vereinszugehörigkeit kann eine Ehrennadel vergeben werden.
Die 25-jährige Mitgliedschaft wird mit einem ÖVSV-Abzeichen mit Goldrand und Urkunde
do-kumentiert.
Bei 40-jähriger Mitgliedschaft erhält der Ausgezeichnete nochmals die Ehrennadel sowie Wimpel
und Urkunde.
Bei 50-jähriger Mitgliedschaft erhält der Ausgezeichnete eine Urkunde und ein Essen bei der
Hauptversammlung.
Die Verleihung der Ehrenzeichen erfolgt einmal im Jahr bei der Jahreshauptversammlung. Die
Grundlage für die Auszeichnung ergibt sich aus der Beitrittserklärung und dem darauf angeführten
Eintrittsdatum.
4.4. Fördernde Mitglieder: die Auslegung der in den Statuten enthaltenen Möglichkeit wird bei
Bedarf genau definiert.
5. Beitragszahlungen
5.1 Beitragsgruppen
a) Vollzahler
b) Ermäßigte Beitragszahler: das sind Schüler, Studenten, Familienmitglieder und solche die
auf Grund eines Antrages gemäß Vorstandsbeschluss vom 2.11.1984 nachweisen können, daß sie von der
Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit sind. Altersbegrenzung für Studentenermäßigung: mit vollendetem
27. Lebensjahr.
c) Beitragsfrei: sind Ehrenmitglieder
5.2 Bei Nichteinhaltung der Beitragszahlungsverpflichtung des Mitgliedes erfolgt der
Ausschluss
nach einmaliger Mahnung und Nichteinhaltung der gesetzten Nachfrist.
5.3 Die Zahlscheine für das folgende Kalenderjahr werden bis spätestens 30. November des
laufenden Kalenderjahres verschickt.
6. Beiräte
Zur Bearbeitung konkreter Aufgaben kann die Landesversammlung dafür kompetente Mit-glieder
als Beiräte bestellen. Die Fachreferenten oder Beiräte werden mittels Beschluss des Landesvorstands
ernannt.
7. Ergänzungen und Änderungen
7.1. Die Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung durch die Landeshauptversammlung, ge-mäß
Punkt 8.3.12 der Landesverbandsstatuten. Erstmals wurde die Geschäftsordnung am 25.4.1981 bei der
Landesverbandshauptversammlung genehmigt.
7.2. Ergänzungen 2.1. und 5.1. Beschluss der Landesverbands-HV vom 07.05.1983.
7.3. Ergänzung und Änderung 4.1. Beschluss der Landesverbands-HV vom 12.04.1986.
7.4. Ergänzung 4.2. Beschluss der Landesverbands-HV vom 10.09.1988
7.5. Ergänzung 4.3. Beschluss der Landesverbands-HV vom 30.09.1989
7.6. Überarbeitung einschließlich Ergänzungen, Beschluss der Landesverbands-HV vom 3.10.92
7.7. Korrektur Pkt.2, 1.Absatz, Pkt.4.2, letzter Absatz, Beschluss der Landesverbands-HV vom
9.10.93
7.8. Ergänzung Pkt.5, b) letzter Absatz, Beschluss der Landesverbandsvorstandssitzung vom
8.04.94
7.9. Korrektur Pkt.4.3, 1 Zeile, es heißt richtig "Ehrennadel" statt Ehrenzeichen. Info LVV
30.10.99
7.10. Mehrere Punkte für eine generelle Überarbeitung der Geschäftsordnung wurden bei der LVV
24.3.2006 besprochen und sind im Protokoll nachzulesen.
• Korrektur Pkt. 2: Alle Vorstandsmitglieder erhalten innerhalb von vier Wochen nach der
Sitzung das Protokoll.
• Korrektur Pkt. 4.2: Streichung „per Post“
• neues Kapitel 5.3 eingefügt
• neues Kapitel 6: Beiräte
• Streichung des Begriffs Ortsstelle aus der Geschäftsordnung
Datum der letzten Änderung:
26. März 2009 durch OE5DZL / OE5BWN
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